WIPANO-Recherche mit Förderung
Nutzen Sie die WIPANO-Förderung für Ihre Patentanmeldung
StartUps, Selbstständige und kleine Unternehmen (KMU) werden vom BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) durch das WIPANO-Programm finanziell gefördert, wenn sie eine Patentanmeldung zu einer Erfindung durchführen. Dabei werden für den gesamten Prozess der Schutzrechtsanmeldung bis zu 50% der Patentkosten übernommen, von der Überprüfung der Idee, über die WIPANO-Recherche bis zur Verwertung der Erfindung. Gefördert werden verschiedene Leistungspakete (siehe Tabelle unten), die durch qualifizierte Dienstleister erbracht werden müssen.
Die Durchführung einer Patentrecherche im Vorfeld einer Patentanmeldung ist für die Förderung verpflichtend, um abzuklären, ob die Erfindung wirklich neu ist. Die Infovida GmbH ist ein dafür zugelassener Dienstleister. Dazu berate ich Sie gerne und prüfe gemeinsam mit Ihnen die Fördermöglichkeiten durch das WIPANO-Programm des BMWi. Es entstehen Ihnen für die Beratung (ca. 30 Minuten) keine Kosten.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Email an u.spadaccini@infovida.de, per Telefon unter 07121 506442 oder über das Kontaktformular.
Das WIPANO-Programm
Patentförderung durch WIPANO
Das WIPANO-Programm zur Förderung der Patentanmeldung gewährt finanzielle Unterstützung durch Übernahme von 50% der Kosten für eine Patentanmeldung oder ein Gebrauchsmuster. Darüber hinaus fördert WIPANO auch die Prüfung der Erfindung durch eine Patentrecherche (WIPANO-Recherche) und die anschließenden Bemühungen um die wirtschaftliche Verwertung. Die aktuelle Förderphase läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Förderberechtigte sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe. Diese müssen im Hauptgewerbe betrieben werden und über eine Betriebsstätte in Deutschland verfügen. Zudem darf der Antragsteller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben sowie keine weitere Förderung erhalten haben. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie in der WIPANO Richtlinie unter Punkt 2.1.3.
Wichtig: Die Förderung wird nur für Leistungen gewährt, die nach der Förderzusage beauftragt wurden. Der erste Schritt ist somit immer die Stellung eines Förderantrags. Die Antragstellung erfolgt über das Antragssystem easy-Online im Förderportal des Bundes des Bundes.
Weiterführende Links:
> WIPANO für Unternehmen
> Aktuelle WIPANO Richtlinie
Die WIPANO-Förderpakete
Die Förderhöhe pro Leistungspaket liegt bei jeweils 50% der Kosten. In der nachfolgenden Tabelle ist der maximale Förderzuschuss für das jeweilige Leistungpaket aufgeführt.
Paket | Bezeichnung | max. Zuschuss |
LP 1 | Beratung und Prüfung hinsichtlich Neuheit durch eine WIPANO-Recherche | 800 € |
LP 2 | Prüfung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertbarkeit | 800 € |
LP 3 | Strategieberatung und Koordinierung zur Schutzrechtsanmeldung | 1.000 € |
LP 4 | Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte) | 10.000 € |
LP 5 | Aktivitäten zur Verwertung des Schutzrechts | 4.000 € |
Tipp: Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchführung und bei der Abrechnung des Vorhabens, dann kann diese Leistung über Paket LP 3 gefördert werden.
Beratungstermin vereinbaren
Wenn Sie bei mir einen kostenfreien Beratungstermin (ca. 45 Minuten) zum Thema WIPANO-Recherche vereinbaren möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Der Beratungstermin kann in einem persönlichen Treffen oder auch per Telefon oder Videokonferenz (z.B. Zoom) durchgeführt werden.
Per Email an u.spadaccini@infovida.de, per Telefon unter 07121 506442 oder über das Kontaktformular.